Gedenken an Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald untersagt: Bertram-Wieland-Archiv e.V. klagt gegen Stadt Düren

Veröffentlicht: Donnerstag, 09. April 2020

Düren. Das Bertram-Wieland-Archiv für die Geschichte der Arbeiterbewegung e.V. erhebt beim Verwaltungsgericht Aachen Klage gegen die Stadt Düren. Anlass ist das Verbot einer Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an die Selbstbefreiung des Konzentrationslagers Buchenwald vor 75 Jahren durch das städtische Amt für Recht und Ordnung.

Der Verein möchte am kommenden Samstag (11. April) in kleinem Rahmen am letzten Wohnort von Bertram Wieland in Düren-Birkesdorf an das Schicksal der Menschen aus Stadt und Kreis Düren erinnern, die in Buchenwald inhaftiert waren und ermordet wurden. Bertram Wieland, Namenspatron des Vereins, wurde 1944 in einem Außenlager von Buchenwald ermordet. Seit einigen Jahren erinnert ein „Stolperstein“ des Künstlers Gunter Demnig an den Sozialdemokraten, Kommunisten, Gewerkschafter und antifaschistischen Widerstandskämpfer.

Die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) sieht Ausnahmen vom allgemeinen Versammlungsverbot vor, wenn der Veranstalter die für den Infektionsschutz erforderlichen Maßnahmen sicherstellen kann. Hierzu hat das Bertram-Wieland-Archiv konkrete Vorschläge (u.a. Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 10 Personen, striktes Einhalten von Sicherheitsabständen) gemacht. Am vergangenen Montag konnten beispielsweise in Münster und Gronau Mahnwachen von Atomkraftgegnern stattfinden.

„Wir halten die Auffassung der Stadt Düren für rechtswidrig und gehen davon aus, dass das Verbot vor Gericht keinen Bestand haben wird“, erklärt Heiner Krüger vom Vorstand des Bertram-Wieland-Archivs. Bei allem Verständnis für die Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie sei es nicht akzeptabel, dass ein wesentliches Grundrecht vollständig außer Kraft gesetzt werde. „Wir hoffen, dass die Stadt Düren ihre Haltung korrigiert und das Beschreiten des Rechtsweges nicht mehr erforderlich ist“.

(Pressemitteilung vom 9. April 2020)

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